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Parship Abzocke - Gibt es sie tatsächlich?

 

Analysen und Erfahrungen zu den großen Partnerbörsen: Parship Abzocke Ja oder Nein? Gibt es die Gefahr einer Abzocke hier wirklich?

Unsere Antwort: Nein!

Die Frage nach einer möglichen Abzocke ist wohl eine der häufigsten im Zusamenhang mit Singleportalen. Auch bei PARSHIP werden die Singles spätestens dann, wenn es um die kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft geht, sensibel und befürchten Schlimmes. Nach unseren Tests gilt:

 

Eine PARSHIP Abzocke

gibt es nicht!

 

Wenn Sie absolut sicher gehen wollen, lesen Sie die nachstehenden Infos und befolgen unsere Tipps. Dann sind Sie auf jeden Fall safe. Diese Regeln gelten im übrigen nicht nur für PARSHIP sondern für alle online-dating Portale!

 

 

PARSHIP Abzocke bei über 5 Millionen Mitgliedern? Wohl kaum!

Wer sich mit diesem Thema beschäftigt, sieht früher oder später die Fakten: PARSHIP beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Partnervermittlung und hat grossen Erfolg  hiermit. Unter den Partnervermittlungen gilt PARSHIP als Marktführer. Die Klientel bei dieser Partnervermittlung ist auch nicht gerade geistig unterbelichtet (viele Akademiker), so dass auch hieraus einiges abgeleitet werden kann: Diese riesige Zahl an Usern wäre nicht entstanden, wenn PARSHIP auch nur ansatzweise Abzocke betrieben hätte. Einem zwielichtigen Anbieter vertrauen auf Dauer nicht so viele Singles.

 

Woher kommen dann aber gelegentliche Vorwürfe zur PARSHIP Abzocke?

Bei den grossen Partnerbörsen wird in der Regel mit einem ABO "gearbeitet". D.h. Sie entscheiden sich für eine bestimmte Zeit, einen Betrag X zu zahlen und bekommen hierfür Ihre Leistungen. Sie können Partnervorschläge abrufen oder frei im gesamten Mitgliederbestand nach Ihrem Traumpartner suchen. Wenn dann die Zeit für die Premium-Mitgliedschaft abläuft, gibt es regelmässig eine Verlängerung, wenn Sie nichts weiter unternehmen. Einige User sind dann völlig überrascht und beklagen sich u.U. über eine PARSHIP Abzocke, weil sie mit dieser Verlängerung nicht gerechnet haben. Dies ist natürlich falsch! Sie haben ganz einfach die Kündigung verpennt! Oder würden Sie Ihrem Vermieter Abzocke vorwerfen, wenn er Ihnen die Wohnung weiter überlässt, wenn Sie nicht gekündigt haben?

 

PARSHIP Abzocke bei Sonderaktionen?

Viele der grossen (und kleineren) Portale bieten von Zeit zu Zeit Sonderaktionen an, die dazu dienen sollen, Ihnen einen tieferen Einblick in die Partnervermittlung zu gewähren und natürlich Anreiz für eine längere Mitgliedschaft darstellen sollen. Dies können rabattierte Premium-Mitgliedschaften sein oder kostenlose Mitgliedschafts-Zeiten für einige Tage oder Monate. Oft laufen diese Gratis-Mitgliedschaften einfach aus. Aber auch hierbei kann gelten, dass Sie nach Ablauf dieser Zeiten kündigen müssen, wenn Sie den Dienst doch nicht in Anspruch nehmen wollen. Gerade bei derartigen Sonderaktionen müssen Sie deshalb genau lesen, was zu tun ist, wenn die Sonderaktion ausläuft! Von einer PARSHIP Abzocke kann jedoch für solche Fälle auch nicht gesprochen werden, zumal PARSHIP nach unseren Erfahrungen keine Aktionen anbietet, bei denen es einen Übergang von kostenlos zu kostenpflichtig gibt. Die Sonderaktionen beziehen sich vielmehr auf rabattierte Premium-Mitgliedschaften z.B. in den Sommermonaten.

 

Auf jeden Fall Abzocke ausschließen: so wirds gemacht:

Es gibt einige ganz einfache Regeln, wie Sie auf jeden Fall vermeiden können, dass Ihnen der Gedanke an eine "PARSHIP Abzocke" in den Sinn kommt:

 

  • Wenn Sie eine Premium-Mitgliedschaft abschliessen, notieren Sie sich das Datum und legen eine Notiz dazu auf "Wiedervorlage"

 

  • Schauen Sie sich (in den AGBs) die Kündigungsfristen an. Die o.a. Notiz sollte dann 2, 4 oder mehr Wochen vorher befristet sein. Oder: Sie kündigen einfach vorsorglich direkt nach dem Abschluss der Mitgliedschaft.

 

  • Schauen Sie sich in den AGBs an, wie gekündigt werden muss (schriftlich an die Adresse des Betreibers, per e-mail, per Fax usw.) und notieren Sie ggf. die Adresse, an die die Kündigung gerichtet werden sollte.

 

  • Wenn Sie sich auch nach der Entscheidung zur Premium-Mitgliedschaft nicht ganz sicher sind, sollten Sie innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen keine Aktionen (Nachrichten senden oder lesen etc.) durchführen, da ansonsten u.U. ein "Wertersatz" für in Anspruch genommene Leistungen fällig wird.

 

So kann Ihnen eigentlich zu keiner Zeit der Gedanke an eine PARSHIP Abzocke kommen.  Sicherheitsfanatiker zahlen dann noch per Lastschrifteinzug, den Sie im Zweifel  immer noch widerrufen können. Dann hat die der Betreiber erst ´mal den Stress.

 

Abschließend: ein subjektiv hoher Preis ist keine Abzocke!

In einigen Fällen wird (quer durch alle Partnerbörsen) der Begriff Abzocke genannt, weill angeblich die Kosten zu hoch wären. Die TOP Partnerbörsen haben alle ihre Preise, die wir Ihnen ganz transparent dargestellt haben. Alle Preise TOP 10 Partnerbörsen

Eine vermeintliche Überteuerung stellt natürlich keine Abzocke dar, wenn wir auch zugestehen müssen, dass einige Portale mit der sofortigen Sichtbarkeit der Preise geizen. Dennoch: Preise sind immer subjektiv; Raum für die Verwendung des Begriffs (Parship-) Abzocke gibt es hierbei nicht!

 

 

 

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Alexandra Kolle

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