Nach Duden versteht man unter Abzocke: ausnehmen, abgaunern. Wenn im Zusammenhang mit Singlebörsen von Abzocke die Rede ist, denkt der User i.d.R. daran, über den "Tisch gezogen" zu sein. Bis auf wenige Ausnahmen - die wir nach Erhalt einiger Single-Erfahrungen sofort nicht weiter empfohlen haben - können wir Sie hier beruhigen:
Hier einige der seriösen Partnerbörsen aus dem TOP 10 Feld
Diese Partneragenturen können von 3 Millionen bis über 5 Millionen Nutzer aufweisen, so dass Sie davon ausgehen können, hier gibt´s keine Abzocke! Diese Mitgliederzahlen wären nicht zustande gekommen, wenn Abzocke ein Thema gewesen wäre.
Dennoch gibt es offensichtlich Unzufriedenheiten bei den Usern. Ansonsten würde das Thema "Abzocke in Singlebörsen" nicht so häufig angesprochen werden. Sehr schnell fällt dann der Begriff "Abzocke", der aber mit der Übersetzung "abgaunern" nichts mehr zu tun hat. Diese Unzufriedenheiten können nach unseren Erfahrungen mit Singlebörsen in folgenden Bereichen festgestellt werden:
Die Abo-Laufzeiten bei den Partnerbörsen liegen i.d.R. bei 3, 6, 12 oder mehr Monaten. Die meisten Portale verlängern ohne Kündigung das Abo um weitere X Monate, wenn nicht vorher gekündigt wird. Gleichzeitig wird der Laufzeit-Betrag fällig (durchaus 200 - 300 €) oder direkt abgebucht. Eine Abzocke liegt deshalb für diese Fälle nicht vor.
Hier verhält es sich ähnlich: Einige Singlebörsen bieten zum Anreiz eine kostenlose oder verbilligte Probemitgliedschaft für eine bestimmte Zeit an. Wenn Sie nichts weiter unternehmen, könnte auch dies in ein normales Abo (z.B. 6 Monate Laufzeit) übergehen und könnten einige hundert EUR fällig werden. Wir raten deshalb grundsätzlich von "1 Euro Mitgliedschaften" ab, da hier immer wieder Probleme mit der Kündigung auftreten. Aber auch hier gilt: Grundsätzlich keine Singlebörsen Abzocke!
In Singlebörsen geht es zu wie im realen Leben. Wer Erfolg beim anderen (oder gleichen) Geschlecht haben will, muss sich anstrengen (Tipps hier). Miese Fotos, dämliche Texte oder Rechtschreibfehler führen unweigerlich zum Misserfolg. Nur weil die tolle Blondine auf schlechte Sprüche nicht reagiert, kann nicht von "Fakes" oder "Singlebörsen Abzocke" gesprochen werden!
Auch wenn vermeintlich zu hohe Preise für die Premium-Mitgliedschaft vorliegen, fällt schnell der Begriff "Abzocke". Mit der Duden-Übersetzung "Abgaunern" hat dies allerdings wenig zu tun. Die Singleportale haben nun einmal ihre Preise, die Partnervermittlungen (z.B. Parship) ein wenig höhere als die Kontaktanzeigen-Seiten (z.B. DatingCafe), weil die einen Ihnen die Partnersuche abnimmt und Vorschläge machen, während die anderen selbst aussuchen lassen. Oder würden Sie im Supermarkt ganz klar gekennzeichnete Waren mit an die Kasse nehmen und dann dort über die Preise meckern? Aus zu erscheinenden Preisen ergibt sich jedenfalls keine "Singlebörsen Abzocke"
Fake-Profile wird es nach unserer Erfahrung immer wieder geben. Die einen betreiben es als eine Art Hobby, die anderen wollen damit Geschäfte machen. Hier gibt es bei den grossen, renommierten Singlebörsen (Die TOP 10 hier) etliche Abwehrmassnahmen, die diese Portale weitgehend Fake-frei erscheinen lassen. Kritischer wird es, wenn die Portale selbst Mitarbeiter beschäftigen, die den "Betrieb in Gang setzen" sollen. Diese "Animateure" sind Männer oder Frauen, die mit einem gefakten Foto Kontakt aufnehmen und mit vielen verschiedenen Usern unter diversen Nicknames chatten. Rechtlich scheint dies abgesichert zu sein, wenn hierauf in den AGBs hingewiesen wird, nach unserer Meinung könnte aber dann durchaus von "Singlebörsen Abzocke" die Rede sein, da das Ziel des Users, nämlich einen realen Partner zu finden, kaum erreichbar ist.
Bei den großen, renommierten, Partnerportalen, wie Parship & Co, gibt es keine "Animateure"!
In jüngerer Zeit kam es z.T. vor, dass User nach Abschluss der Premium-Mitgliedschaft das Abo innerhalb der Widerrufsfrist (regelm. 14 Tage) kündigten, weill sie mit der Leistung der Partnervermittlung nicht zufrieden waren. Das betreffende Portal forderte daraufhin einen "Wertersatz" für in Anspruch genommene Leistungen, der ansatzweise genau so hoch war, wie der Betrag für mehrere Monate Mitgliedschaft. Fehler des betroffenen Mitglieds war, dass es in den wenigen Tagen der Mitgliedschaft eine extreme Fülle von Aktionen in der Partnerbörse durchgeführt hat. Nach dem Motto, wer Leistungen in Anspruch nimmt und danach den Vertrag widerruft, zahlt, wird dann dieser Wertersatz fällig. Problem hierbei ist weniger der Grundsatz als die Berechnung der Höhe des Wertersatzes. Wenn - wie geurteilt - für einige Tage annähernd ein Betrag errechnet wird, wie für die gesamte Laufzeit, wie sie sich ohne den Widerruf ergeben hätte, könnte sich schon einmal der Gedanke an "Singlebörsen Abzocke" ergeben. Wir halten die Rechtsprechung hierzu für noch nicht abgeschlossen.
dass nach unseren Erfahrungen und unserem Test von einer "Singlebörsen Abzocke" nur in Ausnahmefällen die Rede sein kann. Die grossen und seriösen Portale (Testsieger) sind gut beraten, alles zu vermeiden, um in diesen "Geruch" zu geraten. Unglücklich und nicht abgeschlossen ist sicher die Rechtsprechung zum sogenanngen Wertersatz bei Widerruf eines Abos, wenn Leistungen in Anspruch genommen wurden.